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28. bis 30.04.2026 | BMW Welt München
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Teilnehmer

§ 1 Allgemeines

  1. Veranstalter der legalXchange ist der Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG, Wilhelmstraße 9, 80801 München, Deutschland (im Folgenden nur noch: Veranstalter).
  2. Der Verlag C.H.BECK ist Veranstalter und Inhaber aller Rechte und Pflichten im Rahmen der legalXchange. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG und dem Teilnehmer im Hinblick auf die legalXchange gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Buchung durch den Teilnehmer aktuellen Fassung. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verlag stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.
  3. Die Veranstaltung ist keine festgesetzte Veranstaltung im Sinne der Gewerbeordnung. Der Zeitraum und die Lokalität der Veranstaltung werden auf der Webseite des Veranstalters oder auf Nachfrage bekannt gegeben.
  4. Es gelten die Hausordnung, die Technischen Produktionshinweise und die Sicherheitsbestimmungen der BMW Welt.

§ 2 Anmeldung, Zulassung, Vertragsschluss

  1. Alle Anmeldungen sind verbindlich, sie begründen aber noch keinen Anspruch auf einen Vertragsschluss gegen den Veranstalter.
  2. Durch die Übermittlung seiner Teilnahmeerklärung über das Anmeldeformular auf der Webseite des Veranstalters gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot für den Vertragsschluss ab. Ein verbindlicher Vertrag kommt durch die Bestätigung der Teilnahmeerklärung durch den Veranstalter zustande.
  3. Aus einem einmal geschlossenen Vertrag für die legalXchange kann kein Anspruch auf Zulassung für andere oder künftige legalXchange´s oder andere Veranstaltungen des Veranstalters hergeleitet werden.
  4. Mit dem Vertragsschluss ist der Teilnehmer zugelassen. Die Zulassung steht unter der Bedingung, dass sich die Angaben aus der Anmeldung nicht verändert haben, diese wahr sind, und die festgesetzte Ticketgebühren im Voraus vollständig bezahlt sind, soweit nicht eine andere Fälligkeit ausdrücklich vereinbart ist.
  5. Eine Überlassung an Dritte ist unzulässig.

§ 3 Teilnehmergebühren

  1. Die Teilnahmegebühr für die Veranstaltung, ergibt sie sich aus den Preisangaben oder den Angeboten des Veranstalters. Die aktuellen Preise sind der Veranstaltungswebsite www.legalxchange.de zu entnehmen.
  2. Nicht enthalten in der Teilnahmegebühr sind Kosten für Hotelübernachtungen inkl. Extras, für An- und Abreise sowie für Transfers zum oder vom Veranstaltungsort oder Übermittlungs- und Anschlusskosten.
  3. Sämtliche Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung fällig und zu zahlen, in jedem Fall aber vor Beginn der Veranstaltung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Alle Preise des Veranstalters verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer, soweit nicht ohnehin ausdrücklich ein Nettopreis und ein Bruttopreis angegeben sind.
  4. Rechnungen kann der Veranstalter auch ausschließlich elektronisch versenden. Hierfür gibt der Teilnehmer auf Verlangen eine Mailadresse bekannt, an die die Rechnung(en) wirksam versendet werden können.

§ 4 Allgemeine Teilnahmebedingungen

  1. Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig und kann von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn er Werbung jeder Art ohne vorherige, ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters durchführt, oder wenn er die Veranstaltung zu vertragsfremden und veranstaltungsfremden Zwecken nutzt oder zu nutzen beabsichtigt.
  2. Der Teilnehmer wird darüber informiert, dass von ihm Bilder, Ton und Videoaufnahmen angefertigt werden können. Diese können vom Veranstalter auch zu eigenen Werbezwecken, in Print- und Onlinemedien verbreitet und veröffentlicht werden. Die Aufnahmen werden nicht an Dritte weitergegeben. Auf die Datenschutzinformationen des Veranstalters wird verwiesen.
  3. Teilnehmerbedingungen:
    1. Der Teilnehmer ist selbst für die rechtzeitige Anreise, Rückreise und Einhaltung etwaiger
      Einreisebestimmungen und deren rechtzeitiger Vorbereitung (z.B. Beschaffung ggf. notwendiger Unterlagen)
      verantwortlich.
    2. Es gelten die zum Zeitpunkt der Veranstaltung ggf. bestehende Hygieneregeln und behördliche
      Auflagen am Veranstaltungsort bzw. in der Veranstaltungsstätte.
    3. Die Bestimmungen in Bezug auf infektionsschutzrechtliche Maßnahmen gelten sinngemäß auch für
      jegliche Art von Sicherheitsbestimmungen, die von staatlicher, kommunaler oder behördlicher Seite erlassen,
      vorgegeben oder in Bezug auf die Veranstaltung empfohlen werden.

§ 5 Urheberrechte

  1. Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen und Dateien unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Der Teilnehmer darf die Unterlagen und Dateien nur für eigene berufliche oder private Zwecke und im Rahmen der Erlaubnisse des Urheberrechtsgesetzes verwerten.
  2. Fotoaufnahmen in der Veranstaltung durch den Teilnehmer sind ausnahmsweise gestattet, soweit sie lediglich einen unwesentlichen Teil der Veranstaltung aufzeichnen oder der Teilnehmer sie zu privaten Zwecken erstellt. Der Teilnehmer ist selbst verantwortlich für die Beachtung etwaiger Persönlichkeitsrechte anderer Teilnehmer und Dritter sowie sonstiger Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte, Eigentumsrechte).

§ 6 Kündigung

  1. Der Veranstalter kann den Vertrag kündigen bzw. den Zutritt zur Veranstaltung verweigern, wenn die vereinbarte Teilnahmegebühr oder sonstige fällige Fremd- und Drittkosten nicht oder nicht vollständig spätestens vor Beginn der Veranstaltung bezahlt sind. Der Veranstalter behält in diesem Fall aber den Anspruch auf Zahlung der Teilnahmegebühren und Kosten.
  2. Der Veranstalter kann den Vertrag kündigen, wenn sich durch äußere Umstände, die er nicht zu vertreten hat, die mögliche Teilnehmerzahl im geplanten Veranstaltungsraum verringert. In diesem Fall haben frühere Buchungen Vorrang vor späteren Buchungen. In diesem Fall greifen die hier vereinbarten Bestimmungen zur Höheren Gewalt.
  3. Eine Kündigung durch den Teilnehmer ist nicht möglich.

§ 7 Höhere Gewalt

Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass die folgenden Bedingungen aus Gründen der Besucher- und Mitarbeitersicherheit unbedingt einzuhalten sind.

    1. Im Falle Höherer Gewalt, die zu einem Abbruch oder einer Unterbrechung oder Nichtdurchführung des Vertrages oder der ganzen oder teilweisen Veranstaltung führt, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten.
    2. Dies gilt auch, wenn einer seiner Leistungsträger bzw. Dienstleister (z.B. die Veranstaltungsstätte) aufgrund Höherer Gewalt seine Leistungen ihm gegenüber nicht erbringen kann und ein Wechsel des Leistungsträgers ihm nicht mehr möglich oder ihm unzumutbar ist.
    3. In diesen Fällen erstattet er bereits bezahlte Teilnehmergebühren zurück. Schadenersatzansprüche gegen ihn bestehen nicht.
    4. Es wird vereinbart, dass als Höhere Gewalt im Sinne des Absatz 1 auch die Empfehlung von hoheitlicher oder staatlicher Seite (Bund, Land, Ministerien, Polizei, Landeskriminalamt, Behörden, Bundesämter oder Bundesanstalten, Landesämter oder Landesanstalten, Robert Koch-Institut oder vergleichbarer Einrichtungen) gilt, die Veranstaltung nicht durchzuführen (z.B. aufgrund einer pandemieartigen Ausbreitung eines Virus oder einer Terrorwarnung).
    5. Es wird vereinbart, dass Höhere Gewalt auch gegeben ist, wenn uns die Durchführung der Veranstaltung aufgrund erhöhter Auflagen der in Absatz 4 genannten Stellen, soweit der Veranstalter diese nicht zu vertreten hat, wirtschaftlich unzumutbar im Sinne des § 275 Absatz 2 BGB ist.
    6. Soweit die BMW Welt den Mietvertrag mit dem Veranstalter kündigt oder aus anderen Gründen die Räumlichkeiten nicht oder nicht vollständig an den Veranstalter zur Durchführung der Veranstaltung übergibt, und trifft den Veranstalter hieran kein Verschulden, haftet der Veranstalter gegenüber dem Aussteller nicht; es gelten dann die Regelungen zur Höheren Gewalt entsprechend. Der Aussteller hat in diesem Fall keine Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter.
    7. Es wird widerleglich vermutet, dass sich der Veranstalter auf Höhere Gewalt im Sinne von Absatz 1 berufen kann, wenn vergleichbare Veranstaltungen im gleichen oder angrenzenden Bundesland, in dem auch die Veranstaltung stattfindet, zum gleichen Zeitpunkt abgesagt werden bzw. nicht stattfinden. Ebenso wird widerleglich vermutet, dass er sich nicht auf Höhere Gewalt berufen kann, wenn vergleichbare Veranstaltungen im gleichen oder angrenzenden Bundesland, in dem auch die Veranstaltung stattfindet, zum gleichen Zeitpunkt stattfinden.
    8. Soweit eine nicht unerhebliche Anzahl von Teilnehmern oder Aussteller oder Referenten unter Berufung auf ein außergewöhnliches Ereignis die Teilnahme bzw. Anwesenheit an der Veranstaltung absagen, und dadurch der prägende Charakter der Veranstaltung verloren geht, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung mit der Rechtsfolge des Absatz 1 abzusagen.

§ 8 Haftung des Veranstalters

  1. Der Veranstalter haftet für leichte Fahrlässigkeit nur bei Verletzung von Kardinalpflichten (Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen beinhaltet, die dem Aussteller nach Inhalt und Zweck des Vertrages durch den Veranstalter gerade zu gewähren sind bzw. auch solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Aussteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Seine Haftung für leichte Fahrlässigkeit dieser Kardinalpflichten ist beschränkt auf den nach der Art des Vertrages vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden.
  2. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung, auch nicht beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften, sowie auch nicht für die Ansprüche des Ausstellers aus Produkthaftung und aus gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.
  3. Die Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang zu Gunsten der Organe, der Beschäftigten und sonstigen Erfüllungsgehilfen und Subunternehmern des Veranstalters.
  4. Der Veranstalter haftet für jede Art von Fahrlässigkeit und Vorsatz bei der ihm zurechenbaren Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist der Ort der Veranstaltung.
  2. Als Gerichtsstand wird München vereinbart, wenn der Teilnehmer Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Der Veranstalter ist aber berechtigt, in diesem Fall auch am Sitz des Teilnehmers zu klagen.

§ 10 Geltendes Recht, Geltungserhaltung

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von Kollisionsrecht.
  2. Sollte eine Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, werden davon die übrigen Klauseln nicht berührt.

§ 11 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG
Wilhelmstraße 9
80801 München

Postanschrift:
Postfach 40 03 40
80703 München

Telefon: (0 89) 3 81 89-0

E-Mail-Adresse: info@beck.de
Internet: www.beck.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

§ 12 Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich eventuell entstandener Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen/Veranstaltungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen oder beginnen die von Ihnen gebuchten Dienstleistungen/Veranstaltungen während der Widerrufsfrist, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen/Veranstaltungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen/ Veranstaltungen entspricht.

§ 13 Salvatorische Klausel, Schriftform

Alle Änderungen und Ergänzungen zu diesen Bedingungen sowie zu den mit dem Teilnehmer geschlossenen Verträgen, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel.

Sollten einzelne Bestimmungen vorliegender Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies im Zweifel die Wirksamkeit anderer Bestimmungen vorliegender Vereinbarung nicht. Vielmehr verpflichten sich beide Vertragspartner, anstelle eines etwa unwirksamen Textteils eine Regelung zu vereinbaren, die dem angestrebten Vertragszweck entspricht oder ihm wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt.

Sinngemäß gilt das Gleiche, sofern das Vertragswerk eine Lücke aufweisen sollte. Für diesen Fall besteht Einvernehmen zwischen den Vertragspartnern, eine etwa fehlende Regelung durch eine ergänzende Vereinbarung zu ersetzen, die dem beiderseits angestrebten Vertragszwecks entspricht.

Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Teilnehmer: Dezember 2025

Hast du weitere Fragen oder benötigst du Unterstützung?

Unser Team hilft gerne!

Yvonne Mock

Projektleitung legalXchange

Daniela Uphoff

Sales Manager Aussteller & Sponsoren

E-Mail: daniela.uphoff@beck.de
Telefon: +49 (89) 38189 – 610

Besucher & Ticketing

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