Barrierefreiheit
Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG ist bestrebt sicherzustellen, dass seine digitalen Dienste für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG hat erhebliche Ressourcen investiert, um den Zugang für alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zu gewährleisten, in der festen Überzeugung, dass jeder Mensch das Recht hat, in Würde, Gleichheit, Komfort und Unabhängigkeit zu leben.
Digitale Barrierefreiheit ist nicht nur ein Ziel, das wir erreichen wollen, sondern eine fortlaufende Verpflichtung, die wir in jedem Aspekt unserer digitalen Dienstleistungserbringung tragen. Wir erkennen an, dass dies kontinuierliche Überwachung, Verbesserung und Anpassung erfordert. In den folgenden Abschnitten erläutern wir die verschiedenen Bemühungen, die unternommen wurden, um unsere Fortschritte bei der Gewährleistung digitaler Barrierefreiheit für alle zu dokumentieren.
Ein Schlüsselelement unserer Barrierefreiheitsinitiative ist unsere Zusammenarbeit mit einer externen Beratungsorganisation für Barrierefreiheit, UserWay, um die Website konform zu gestalten. Wir verwenden branchenübliche Methoden und Werkzeuge für Barrierefreiheit, um dies zu erreichen, in Übereinstimmung mit der relevanten Version der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), wie sie vom World Wide Web Consortium (W3C), der wichtigsten internationalen Standardisierungsorganisation des Internets, festgelegt wurden.
legalxchange.de stellt das UserWay Website Accessibility Widget zur Verfügung, das von einem dedizierten Barrierefreiheitsserver betrieben wird.
Das Widget bietet vom Nutzer ausgelöste Verbesserungen, die es Besuchern ermöglichen, die Barrierefreiheit der Website zu verbessern. Diese Funktionen erhöhen, wenn sie ausgewählt werden, die Schriftgröße, pausieren Animationen, ändern den Farbkontrast und mehr. Menschen können Kombinationen wählen, die ihren Bedürfnissen entsprechen, gemäß WCAG Level AAA.
Die Website hat die Automated Remediation Technology (ART) für alle Besucher aktiviert, unabhängig davon, ob sie Hilfstechnologien verwenden oder nicht. ART erkennt nicht die Nutzung von Hilfstechnologien; vielmehr verbessert sie die Barrierefreiheit für alle Website-Besucher unabhängig von ihren Fähigkeiten, indem sie Verbesserungsfunktionen bereitstellt wie (keine vollständige Liste):
– Bilder und andere Nicht-Text-Elemente haben bei Bedarf einen alternativen Text;
– Die Tastaturnavigation wird durch Hilfsmittel wie Fokusanzeige und Skip-Links verbessert;
Bitte kontaktieren Sie uns
Wir sind hier, um Sie zu unterstützen und Ihre Erfahrung so reibungslos und inklusiv wie möglich zu gestalten. Wenn Sie auf Probleme mit der digitalen Barrierefreiheit unserer Produkte oder Dienstleistungen stoßen oder Informationen zur digitalen Barrierefreiheit benötigen, möchten wir von Ihnen hören! Außerdem schätzen und begrüßen wir Feedback und sind immer bereit, Vorschläge zur Verbesserung unserer Bemühungen um digitale Barrierefreiheit aufzunehmen.
Kontaktinformationen:
– Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG
– E-Mail: legalxchange@be-red.de
Wir nehmen Barrierefreiheit ernst und werden uns in Kürze bei Ihnen melden.